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Der ideale Partner für kleine
und mittelständische Unternehmen

Ob als Unternehmer oder Existenzgründer.
Die Buchhaltung in der Selbstständigkeit erfordert eine professionelle Unterstützung.
Mangelndes Wissen macht es für Selbstständige sehr schwer, sich korrekt ihrer Buchhaltung anzunehmen.
Vergeuden Sie nicht Ihre Zeit und Ihr Geld mit lernintensiver Buchhaltungssoftware, sondern konzentrieren Sie sich stattdessen auf Ihr Kerngeschäft.

Mein Buchhaltungsservice nach Wunsch ermöglicht Ihnen, die Ausgaben für Ihren Steuerberater gering zu halten und gibt Ihnen Ihre wertvolle Freizeit wieder zurück. Erlangen Sie die Übersicht über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens oder die pünktliche Einhaltung von sämtlichen Fristen und Terminen und dadurch wieder Ordnung in Ihrer Selbstständigkeit.
Und Sie können sich wieder aufs Wesentliche konzentrieren!

Entscheiden Sie selbst wie viel
Ihre Buchhaltung kosten darf

Mit mehr als zwanzig Jahren Erfahrung und regelmäßiger Fortbildung im Steuerrecht berate ich Sie kompetent, effektiv und persönlich und biete Ihnen die Möglichkeit im Landkreis Landsberg und Fürstenfeldbruck, aber nicht ausschließlich, eine nach Ihren Wünschen konfigurierbare Auswahl meiner Dienstleistungen an.
Halten Sie somit Ihre Ausgaben zusätzlich im Blick.

Überzeugen Sie sich selbst

Sie benötigen eine unkomplizierte externe Abwicklung Ihrer Buchhaltung?
Bei Personalausfällen durch Krankheit oder Urlaub, Überbrückung von Engpässen im Büro, springe ich kurzfristig ein oder übernehme buchhalterische Aufgaben langfristig. Flexibles Arbeiten, auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort, ist für mich selbstverständlich.

Mein individueller Buchhaltungsservice überzeugt mit einer zügigen, bezahlbaren und zuverlässigen Arbeitsweise. Zahlreiche zufriedene Kunden sprechen für meinen Service.

TERMINE & AKTUELLES

22.01.2015Sachbezugswert bei Essensmarken

Sachbezugswert bei Essensmarken.

Nach drei Monaten Tätigkeit an derselben auswärtigen Stelle ist ein Verpflegungsmehraufwand nicht mehr ansetzbar.
Bei Ausgabe von Essensmarken durch den Arbeitgeber ist bei Ablauf der drei Monate die Besteuerung mit den Sachbezugswerten vorzunehmen. Die Finanzverwaltung stellt dies im BMF-Schreiben vom 05.01.2015 klar, da eine abweichende Aussage in den LStR zu finden ist.
Die Sachbezugswerte sind im Jahr 2015 unverändert mit 1,63 EUR für ein Frühstück
und 3,00 EUR für ein Mittag- oder Abendessen anzusetzen.
Quelle: www.bbh.de

20.01.2015Umsatzsteuer für Pensionspferdehaltung

Umsatzsteuer für Pensionspferdehaltung.

Der BFH hat in seinem Urteil vom 10.09.2014, das Mitte Januar 2015 veröffentlicht wurde, die Besteuerung nach dem land- und forstwirtschaftlichem Durchschnittsteuersatz abgelehnt. Es muss der Regelsteuersatz mit 19 % angewendet werden. Die Umsätze eines Landwirtes für das Einstellen, Füttern und Betreuen von nicht landwirtschaftlich genutzten Pferden unterliegt auch nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Unterbringung von Freizeitpferden (im Urteilsfall überwiegend Fohlen/Gnadenbrotpferde) können nicht unter dem Gesichtspunkt der Mast oder Zucht gesehen werden.
Quelle: www.bbh.de

15.01.2015Neue Sachbezüge für Mahlzeiten

Neue Sachbezüge für Mahlzeiten.

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 16.12.2014 die Werte für die Besteuerung von Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber im Jahr 2015 bekannt gegeben. Diese sind gegenüber dem Vorjahr nicht angepasst worden. Für unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellte Mahlzeiten an Arbeitnehmer sind weiterhin anzusetzen: - für ein Frühstück 1,63 EUR - für ein Mittagessen 3,00 EUR - für ein Abendessen 3,00 EUR Diese Werte gelten für Lohnsteuer und Sozialversicherungsrecht.
Quelle: www.bbh.de

13.01.2015Entnahmebesteuerung und Vorsteuer..

Entnahmebesteuerung u. Vorsteuerberichtigung

Nach dem Urteil des BFH vom 24.10.2014 liegt keine Entnahmebesteuerung des Wirtschaftsgutes vor, wenn mit Beginn der Nutzung nicht ordnungsgemäß zugeordnet wurde. Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter sind spätestens am 31.05. des Folgejahres bezüglich des Vorsteuerabzuges zuzuordnen. Im Urteilsfall lag eine verspätete Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges vor. Die Korrektur des zu Unrecht in Anspruch genommenen Vorsteuerbetrages erfolgt im Wege des § 15 a UStG (Vorsteuerberichtigung).
Quelle: www.bbh.de

08.01.2015Betriebsveranstaltungen ab 2015

Betriebsveranstaltungen ab 2015

Nach den ersten Überlegungen sollte die Freigrenze für Betriebsveranstaltungen auf
150,00 EUR angehoben werden. Die positive Rechtsprechung des BFH wäre aber durch die Anhebung untergegangen. In den letzten Phasen der Gesetzgebung hat aber die 110,00 EUR Betragsgrenze weiterhin Bestand. Die bisherige Freigrenze wird in einen Freibetrag umgewandelt. Das bedeute, dass Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung, die pro teilnehmenden Arbeitnehmer über 110,00 EUR hinausgeht, nur mit dem übersteigenden Betrag zur Versteuerung herangezogen werden muss. Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung bleibt unverändert bestehen.
Quelle: www.bbh.de
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Alle Leistungen werden nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG durchgeführt.
Es erfolgt keine steuerliche Beratung.

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Buchhaltung

  • Sortieren der Kontoauszüge
  • Sortieren von Ein- und Ausgangsrechnungen
  • Schreiben der Kasse
  • Kontieren u. Buchen lfd. Geschäftsvorfälle (Lexware/DATEV)
  • Auswertung der Unternehmenssteuerung
  • Debitoren- und Kreditorenüberwachung inkl. Mahnwesen
  • Übernahme des Zahlungsverkehrs
  • Datenvorbereitung zur übergabe an das Finanzamt bzw. Ihren Steuerberater
  • Weitere kaufmännische Dienstleistungen auf Anfrage
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Mobiler Buchhaltungsservice

  • Zusammenarbeit mit kooperierenden Steuerkanzleien
  • Erfassung intern oder extern (vor Ort)
  • Hol- und Bringservice der Buchhaltungsbelege
  • Fristen- und Terminüberwachung
  • Als freier Mitarbeiter buchbar!
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Lohnbuchführung

  • An- und Abmeldung von Arbeitnehmern bei den Krankenkassen
  • Laufende Lohnabrechnung
  • Berechnung von Minijobs
  • Lohnjournale
  • Beitragsabrechnung/Beitragsnachweise für die Krankenkasse
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Zahlungslisten
  • Buchungslisten für die Finanzbuchhaltung
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Büroservice

  • Erstellen von Reisekostenabrechnungen
  • Mithilfe bei der Geschäftskorrespondenz
  • Erstellen von Angeboten, Rechnungen und Mahnungen
  • Schreibarbeiten
  • Rundschreiben
  • Ablage/Archivierung
  • Kaufmännische Sachbearbeitung
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